Im Zusammenhang mit Vorfällen am Duisburger Hauptbahnhof nach dem Auswärtsspiel von Fortuna Düsseldorf bei Borussia Dortmund am 11. Mai, wurde am Donnerstagnachmittag eine Öffentlichkeitsfahndung gegen fünf Fans angeordnet. Die Fanhilfe Fortuna kritisiert ausdrücklich diese Maßnahme. Das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung unterliegt hohen Schranken, aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Gesuchten. Üblicherweise wird nur dann die Foto-Fahndung eingesetzt, wenn ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit vorherrscht oder ein dringender Tatverdacht (bei schweren oder schwersten Straftaten) vorliegt. Es ist zumindest zweifelhaft, ob dies im besagten Fall zutrifft. Darüber hinaus wird bei der Fahndung nicht die zwingende Unterscheidung zwischen Beschuldigten und Zeugen aufgeführt, die in Anbetracht des Tatvorwurfs angezeigt wäre (§132 StPO, Abs. 2).
Insbesondere beim Fußball fungiert die Maßnahme aber als Druckmittel, das mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das Leben der Gesuchten verbunden ist. Die Unschuldsvermutung wird dabei der Vorverurteilung durch einen öffentlichen Pranger geopfert. Leider wissen wir aus der Vergangenheit in Düsseldorf und darüber hinaus, dass häufig Personen von der Maßnahme betroffen sind, die sich im Nachgang als unschuldig herausstellen. Für die Betroffen bleibt allerdings die öffentliche Stigmatisierung bestehen.
Unsere Kritik gilt nicht der Aufklärung von Straftaten, doch wir beobachten mit Besorgnis, dass vermehrt auf das Mittel der Öffentlichkeitsfahndung gesetzt wird. Dabei werden insbesondere im Fußball-Umfeld immense Ressourcen für die Beobachtung von Fußballfans durch „szenekundige Beamte“ investiert.
Wir raten allen Betroffenen sofort anwaltliche Unterstützung aufzusuchen!