Stellungnahme zum Pokalspiel in Hamburg

Beim (Pokal)Heimspiel des FC St. Pauli gegen Fortuna Düsseldorf filmte die Polizei durchgängig und anlasslos die Fans im Gästebereich ab. Wir als Fanhilfen lehnen diese polizeiliche Praxis ab! Der Generalverdacht gegenüber Fans und die Beeinträchtigung ihrer Grundrechte sind unverhältnismäßig und unangemessen!

Es gilt, die anlasslose polizeiliche Überwachung von Fußballfans zu beenden – egal ob im Heim- oder Gästebereich, egal ob zu Hause oder auswärts – Videoüberwachung stoppen!

Braun-Weisse Hilfe | Fanhilfe Fortuna

Vorfälle beim letzten Heimspiel

Liebe Fortuna-Fans,

kaum sechs Wochen ist es her, als die Landesregierung die Corona-Maßnahmen so weit lockerte, dass ein Stadionbesuch nahezu zu Vor-Corona-Bedingungen wieder möglich ist. Dies motiviert auch viele Fortuna-Fans wieder ins Stadion zu kommen und die Mannschaft zu unterstützen. Leider mussten wir feststellen, dass auch das Verhalten seitens der Polizei in ein altbekanntes Muster zurückfällt. So scheint die Einsatzleitung eine grundlose Null-Toleranz-Politik zu fahren und fiel beim letzten Heimspiel durch überhartes Vorgehen gegenüber Fortuna-Fans auf. So sehr, dass dabei ein unbeteiligter Mann während einer „Maßnahme“ überrannt wurde und sich nachhaltig verletzte.

Wir rufen Euch daher auf, beim letzten Heimspiel gegen Darmstadt umsichtig zu sein und aufmerksam zu bleiben, sollte es zu ähnlichen Vorfällen kommen. Sollte Euch etwas auffallen oder ihr selbst in solch eine Situation geraten, wendet Euch an uns und holt Euch Unterstützung. Wir sind für Euch da!

Ihr erreicht uns unter:

fanhilfe-fortuna@posteo.de oder am Fanstand hinter Block 42 am Spieltag

Fanhilfe Fortuna

Stellungnahme der Fanhilfe Fortuna zu den Vorfällen auf der Demonstration am 26.06.2021

Die Geschehnisse des 26. Juni 2021 in Düsseldorf anlässlich der Demonstration gegen die Einführung eines Versammlungsgesetzes in NRW, bei der auch zahlreiche Mitglieder der Fanhilfe Fortuna anwesend waren, lassen uns keine andere Möglichkeit, als deutlich Stellung zu beziehen und das massive Fehlverhalten der Polizei gegenüber den Demonstrierenden aufs Schärfste zu verurteilen!

Willkürliche Polizeigewalt bei Fußballspielen oder auch Demonstrationen, an denen vornehmlich Personen aus dem linken Spektrum und/oder der aktiven Fußballfanszene teilnehmen, ist leider nichts Neues und ein bereits bekanntes Problem.

Dass die Zugriffsmaßnahmen bei dieser Demonstration allerdings derart niedrigschwellig erfolgten, verwundert doch schon sehr. Die Polizei rechtfertigt ihre Gewaltausübung mit dem Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Ein fast schon grotesker, aber gleichzeitig lächerlich anmutender Versuch, wurde doch die Maskenpflicht durch die Demonstrierenden im Wesentlichen diszipliniert eingehalten. Selbst Mütze und Sonnenbrille sind an einem warmen, sonnigen Junitag nichts Ungewöhnliches, wenn man sich stundenlang durch die Stadt bewegt. Verglichen mit dem Grad des Gewährenlassens bei Demonstrationen und Versammlungen gegen die behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie, bei dem Rechtsradikale und Querdenker nahezu unbekümmert flanieren konnten, wirkte das Handeln der Beamten vergangenen Samstag umso absurder.

Nun wurde der Öffentlichkeit wie auf dem Tablett präsentiert, was eben der Kern der Kritik der Gegner des Versammlungsgesetzes NRW ist: Es hat sich gezeigt, dass „mehr Eingriffskompetenz“ nicht gleich „mehr Sicherheit und/oder Ordnung“ bedeutet. Damit dieses Missverständnis in den medialen und politischen Fokus gelangt, musste erst ein Journalist – dem wir an dieser Stelle unsere Solidarität aussprechen und beste Genesungswünsche übermitteln – die Härte des Polizeiknüppels („Einsatzmehrzweckstock“, § 58 Abs. 4 Var. 1 PolG NRW) spüren. Ein absolut unhaltbarer und in seiner Dramatik kaum zu unterschätzender Vorgang. Des Weiteren wurden neben dem Pressevertreter unzählige Teilnehmende des gesamten Zuges ebenfalls verletzt und stundenlang in willkürlichem Gewahrsam festgehalten. Jeglicher Zugang zu Sanitäts- und Rechtshilfe wurde diesen zudem verwehrt und grundlegende Bedürfnisse wie z.B. Wasser und Nahrung ausgeschlagen. Unverständlich sind aus unserer Sicht auch die Übergriffe auf die anwesenden Fortuna-Fans, von denen keinerlei Provokationen ausgingen.

Aber worum geht es eigentlich? Schaffte die schwarz-gelbe Landesregierung als erste Amtshandlung in ihrer polizeifreundlichen Legislaturperiode die Kennzeichnungspflicht für Beamte ab, folgte schon bald die Erneuerung des Polizeigesetzes NRW. Mit einem möglichen Versammlungsgesetz NRW könnte ein negativer Höhepunkt erreicht sein.

So soll nun also eine Sicherheitsbehörde mit derart verkrusteten Strukturen (weiter) ermächtigt werden, frühzeitig und großzügiger bei Versammlungen einschreiten zu können, soweit vermeintliche Gefahrenherde aufkommen? Trugschluss! Vielen Polizeibeamten scheint es egal zu sein, ob ihr Verhalten von einer Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist oder nicht; sie legen im Schatten der Sturmhaube und kennungsfreien Einsatzmontur los. Und wenn Unbeteiligte in den Weg geraten, werden Verletzungen dieser anscheinend billigend in Kauf genommen.

Kein Wunder letztlich, dass sich die Beamten zu immer ausufenderen Gewalttaten hinreißen lassen, von der regierenden Politik haben sie schließlich keine Konsequenzen zu erwarten. Haben die jüngst bekannten Vorfälle rechter Strukturen innerhalb der Behörde denn nicht ausgereicht, um zu erkennen, dass dieser Polizeiapparat gründlich überarbeitet und von neutraler Stelle überwacht werden muss?

Und der rechtliche Maßstab? Die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsäußerungsfreiheit ist ein derart wertvolles freiheitliches Grundrecht, dass seine Beschneidung nur unter Wahrung hoher Hürden möglich sein darf. Die Freiheit journalistischer Betätigung darf in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung niemals durch ein diffuses Gefühl der Angst, man könne in die Knüppel- oder Schusslinie geraten, mittelbar unterbunden werden. Hieran muss sich jede polizeiliche Betätigung und jede gefahrenabwehrrechtliche Norm messen lassen.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) scheint die Einführung eines Versammlungsgesetzes NRW als Prestigeprojekt zu verstehen. Aber ist ihm dieses „Porzellanstück“ seiner populistischen „law-and-order“-Politik es wert, allein zur Erhöhung seiner Chancen auf Wiederwahl von der nun neuen Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene Gebrauch zu machen und durch die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BF/BeSi) derart gewaltsam gegen einen kritischen, außerparlamentarischen Diskurs vorzugehen?

Die Fanhilfe Fortuna steht jedenfalls solidarisch mit allen an diesem Tag Verletzten und Eingesperrten. Wir werden uns mit allen Beteiligten für eine Aufarbeitung der Geschehnisse einsetzen und den Fortgang der Entwicklungen genauestens im Auge behalten.

Fanhilfe Fortuna

Nein zum neuen Versammlungsgesetz

Hallo Fortuna Fans,

es ist noch nicht absehbar, wann wir endlich wieder wie gewohnt unsere Fortuna – lautstark und euphorisch – im Stadion unterstützen können. Doch schon jetzt müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass uns für diese Zeit Steine in den Weg gelegt werden. So plant die NRW-Landesregierung noch in diesem Sommer ein neues Versammlungsgesetz zu verabschieden.

Das Versammlungsgesetz regelt hauptsächlich den Ablauf von Demonstrationen und scheint für uns auf den ersten Blick nicht relevant zu sein. Doch auf den zweiten Blick müssen wir feststellen, dass auch unser Fanmarsch zum Stadion und die gemeinsame An- oder Abreise zu Fußballspielen in der Vergangenheit als „Veranstaltung unter freiem Himmel“ gewertet wurden und somit unter das Versammlungsgesetz fallen. Wir sind also gezwungen einmal genauer hinzuschauen. Deshalb hat sich in den letzten Monaten die „AG Versammlungsgesetz“ aus unterschiedlichen Fans von Fortuna zusammengefunden, um zu geplanten Einschränkungen Stellung zu beziehen! Denn konkret stellt sich für uns das Problem dar, dass viele der Erneuerungen und Verschärfungen auch bei Fußballspielen gegen uns Fans angewendet werden können, weshalb wir im Folgenden auf einige für uns besonders relevante Punkte eingehen:

 

  1. Militanzverbot

Mit dem Militanzverbot enthält das neue Versammlungsgesetz einen Paragrafen, der Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild einer Versammlung nehmen soll. Die Teilnahme an einer Versammlung, welche in „uniformähnlichen Kleidungsstücken“ oder „in vergleichbarer Weise Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt“ soll zukünftig verboten sein.

Konkret könnte dies bedeuten, dass beispielsweise die Teilnahme am Fanmarsch inklusive einheitlicher Mottoshirts demnächst verboten ist. Denn als „uniformähnliche Kleidungsstücke“ kann eine farbliche einheitliche Kleidung durchaus verstanden werden. Das Innenministerium hat bereits zugegeben, dass durch die Verschärfung beispielsweise der „Schwarze Block“ oder auch die weißen Maleranzüge von „Ende Gelände“ verhindert werden sollen. Sicherlich wurde das Militanzverbot in erster Linie nicht für Fußballfans formuliert, jedoch wissen wir aus der Vergangenheit nur zu gut, dass der Polizei jegliche Mittel willkommen sind, um uns als Fans zu schikanieren. Müssen wir demnächst aufpassen nicht unter das Versammlungsgesetz zu fallen, wenn wir gemeinsam in den Vereinsfarben zum Stadion gehen? Leider hat uns die Vergangenheit immer wieder vor Auge geführt, dass wir mit jeder Absurdität rechnen müssen.

  1. Videoüberwachung

Bisher war es der Polizei nicht erlaubt, friedliche Versammlungen anlasslos zu filmen. Dies könnte sich mit dem neuen Versammlungsgesetz ändern. Zukünftig darf die Polizei „Übersichtsaufnahmen von öffentlichen Versammlungen“ anfertigen, wenn dies aufgrund „der Größe und Unübersichtlichkeit“ zur „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ notwendig erscheint. Wann eine Versammlung zu groß und unübersichtlich ist, wird in dem Gesetzesentwurf nicht näher erläutert. Da Drohnen bereits zur Ausstattung der Polizei in NRW gehören, ist es gut möglich, dass diese demnächst auch bei Fußballspielen eingesetzt werden.

  1. Gefährderansprache

Untersagung der Teilnahme und Ausschluss von Personen „Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person“ gegen Verbote wie das Vermummungsverbot oder das Militanzverbot „verstoßen wird“, darf die Polizei in Zukunft Gefährderansprachen durchführen. Außerdem kann sie Personen bereits im Vorfeld die Teilnahme an einer Versammlung verbieten, wenn es „erkennbare Umstände“ gibt, dass durch die Teilnahme eine „unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht“. Nach Stadionverboten und Betretungsverboten gibt es demnächst also noch ein weiteres Instrument für die Polizei, um uns den Spieltag zu versauen.

  1. Kontrollstellen

Als müssten wir uns nicht schon Spieltag für Spieltag oft genug von schlechten Ordnungsdiensten durchsuchen lassen, kommen wir demnächst vielleicht auch noch in den Genuss, uns in einer polizeilichen Kontrollstelle abtasten zu lassen. Diese dürfen aufgebaut werden, um u.a. Verstöße gegen das Vermummungsverbot zu verhindern. Wir wollen hier nicht das gewohnte „Kosten“-Argument spielen, aber bereits jetzt können wir uns vorstellen, wie die Polizeigewerkschaft über fehlendes Personal und Überstunden stöhnt.

  1. Formale Hürden

Sogar die Anmeldung einer Versammlung wird zukünftig erschwert, sollte das neue Versammlungsgesetz eingeführt werden. Bereits 48 Stunden vor Beginn einer Versammlung muss diese schriftlich bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Zwar sind Spontanversammlungen weiterhin möglich, jedoch müssen auch diese „spätestens mit der Bekanntgabe“ angemeldet werden. Des Weiteren kann die Polizei sogar Namenslisten der eingesetzten Ordner*innen einfordern. Ob formale Hürden auch für einen Fanmarsch gilt, bleibt abzuwarten, würde uns aber erneut nicht überraschen.

 

Wir könnten hier noch weitere Punkte aufzählen, die wir für kritikwürdig halten. Die genannten Punkte reichen jedoch bereits aus, um den Ernst der Lage zu beschreiben. Im Gesamtpaket wirkt der Gesetzesentwurf auf uns eher wie ein Anti-Versammlungsgesetz, das uns als Fußballfans weiter einschränkt. Bereits 2018 haben wir uns, gemeinsam mit anderen Fanszenen und unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen, gegen die Einführung des neuen Polizeigesetzes positioniert. Mit dem neuen Versammlungsgesetz wird die „Law & Order“ Politik nun fortgesetzt. Und wir müssen wieder aktiv werden!

Freiheit stirbt mit Sicherheit!

AG Versammlungsgesetz – Fanszene Fortuna Düsseldorf

Wenn jeder Fanmarsch strafbar wird

Wenn jeder Fanmarsch strafbar wird – Fanhilfen NRW und LAG Fanprojekte kritisieren das geplante Versammlungsgesetz

Mit großer Sorge nehmen wir, die Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (LAG), den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Versammlungsgesetzes zur Kenntnis, der am 6.5. im Innenausschuss beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der unbestimmte Wortlaut sowie die Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes auch auf schlichte An- und Abreisen bei Fußballspielen lassen uns befürchten, dass bald jeder noch so friedliche Fanmarsch zu Strafverfahren gegen Fußballfans führen wird.

Fanmärsche sind elementarer Bestandteil der Fankultur. Sei es der einfache Gang vom Bahnhof zum Stadion bei einem Auswärtsspiel, ein organisierter Marsch durch die Stadt im Europapokal oder eine Demonstration mit fanpolitischem Inhalt – die Bilder von tausenden Fans, die durch die Straßen einer Stadt ziehen, sind jedem Sportbegeisterten vor Augen. Nicht selten sind die Fans dabei in einheitlichen (Vereins-) Farben oder in extra angefertigten Mottoartikeln unterwegs.

Diese Bilder könnten bald der Vergangenheit angehören. Bereits heute ist das bestehende Versammlungsgesetz anwendbar auf Fußballfanmärsche aller Art und kann beispielsweise zu Ermittlungsverfahren führen, wenn Schals im Winter zu weit oben im Gesicht getragen werden – Stichwort ,,Vermummung‘‘. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung geht nun aber so weit, dass bereits auch nur die Teilnahme an einem Fanmarsch strafbar sein könnte, ohne, dass irgendeine konkrete Handlung vorgenommen wird.

Im Zentrum unserer Kritik steht dabei der §18 VersG-E NRW, das sogenannte Militanzverbot. Demnach soll es zukünftig verboten sein ,,eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder sonstige öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel zu veranstalten, zu leiten oder an ihr teilzunehmen, wenn diese infolge des äußeren Erscheinungsbildes

  1. durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken
  2. durch ein paramilitärisches Auftreten oder
  3. in vergleichbarer Weise

Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.‘‘

Die Formulierungen ,,in vergleichbarer Weise‘‘ und ,,Gewaltbereitschaft vermittelnd‘‘, bzw. ,,einschüchternd‘‘ sind dabei dermaßen offen formuliert, dass jeder Fanmarsch unter diese Begriffe gefasst werden könnte. Dass dies keine paranoide Befürchtung ist, zeigt die Tatsache, dass die Polizeibehörden schon in genau diese Überlegung eingestiegen zu sein scheinen. So findet sich in einer Sachverständigenstellungnahme der Hochschule der Polizei für den Innenausschuss beispielsweise der Passus, dass das Militanzverbot ein ,,durchaus bestehendes praktisches Bedürfnis z.B. bei Profi-Fußballspielen‘‘ (Prof. Dr. Norbert Ullrich) bediene. Darüber hinaus hegen wir aufgrund des unbestimmten Wortlauts starke Zweifel am verfassungsimmanenten Bestimmtheitsgrundsatz des Gesetzes.

Aus dem für sich allein problematischen Militanzverbot ergibt sich darüber hinaus das Problem, dass ein vermehrter Einsatz polizeilicher Maßnahmen gegen Fußballfans zu befürchten ist. Nach §14 VersG-E NRW (Gefährderansprache, Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen) sollen zukünftig, sofern Annahmen vorliegen, dass eine Person gegen das Militanzverbot verstoßen wird, polizeilich präventive Maßnahmen (namentlich: Gefährderansprache, Teilnahmeuntersagung/-ausschluss, Meldeauflage) gegen diese Person ergriffen werden können.

Im Klartext heißt das: Wenn jeder Fanmarsch potenziell unter das Militanzverbot fällt, dann kann auch jeden einzelnen Fan im Vorfeld eine solche polizeiliche Maßnahme bis hin zu einer Meldeauflage treffen. Der Willkür wird an dieser Stelle Tür und Tor geöffnet.

Neben diesen Folgen des Militanzverbots hätte das neue Versammlungsgesetz noch weitere, teils erhebliche Auswirkungen auf Versammlungen von Fußballfans. Gemäß §16 VersG-E NRW (Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton) wären zukünftig, ab einer gewissen Größe, die bei Fußballspielen schnell erreicht sein wird, die permanente Überwachung von Fußballfanmärschen durch Drohnen zulässig, was eine neue Dimension der Überwachung und somit einen starken Eingriff in die Grundrechte der Fans darstellen würde. Darüber hinaus sehen wir die Versammlungsfreiheit durch die formalen Hürden, die das Gesetz für eine Versammlungsanmeldung vorsieht, zusätzlich eingeschränkt.

Wir rufen die Landesregierung daher eindringlich dazu auf den geplanten Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zurückzunehmen und die Freiheit von Fußballfans, insbesondere in Bezug auf friedliche Fanmärsche, zu garantieren. Die Fankultur, die in Nordrhein- Westfalen an dutzenden Standorten und von auswärtigen Fans gelebt wird, darf nicht durch unnötige Repression unterdrückt werden.

Fanhilfe Dortmund

Fanhilfe Fortuna

Fanhilfe Mönchengladbach

Fanhilfe Münster

Kölsche Klüngel

Kurvenhilfe Leverkusen

Repressionsfonds Nordkurve

Landesarbeitsgemeinschaft der Fan Projekte NRW

Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung und Erhaltung von Stadionallianzen

Mit Verwunderung haben wir in der zurückliegenden Woche vernommen, dass sich die nordrhein-westfälischen Vertreter der ersten und zweiten Bundesliga sowie das Innenministerium des Landes NRW auf den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung geeinigt haben. Dabei sieht das elfseitige Papier, das am morgigen Montag (13.09.2020) von den beteiligten Vertragsparteien ratifiziert wird, die Einrichtung und Erhaltung sogenannter „Stadionallianzen“ vor, die ausgewählte Handlungsfelder des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) konkretisieren soll. Ziel der Vereinbarung sei, die „Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen nachhaltig zu erhöhen, der Entwicklung von Gewalt entschieden entgegen zu treten und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Akteure zu stärken“.

Wir, ein Zusammenschluss von verschiedenen Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen, stehen dem Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung äußerst kritisch gegenüber, da sie den örtlichen Polizeibehörden unter dem Vorwand der vermeintlichen Sicherheit neue Handlungsräume eröffnet und eine verstärkte Kriminalisierung von Fußballfans erwarten lässt. Dabei sind einige Inhalte des Papiers aus unserer Sicht besonders problematisch, weswegen wir sie im Folgenden skizzieren möchten:

So sieht ein wesentlicher Punkt des Papiers vor, dass die unterzeichnenden Vereine zu öffentlichen Distanzierungen gedrängt werden können, wenn im Rahmen eines Fußballspiels „diffamierende Meinungsäußerungen“ durch Fans zu sehen oder zu hören waren. Eine solche Distanzierung „von unerwünschten Verhaltensweisen“ würde dabei „die Werteorientierung“ des jeweiligen Vereines „stärken und eine ‚Legitimierung‘ solcher Verhaltensweisen durch Verharmlosung oder Duldung“ verhindern. Hierbei ist jedoch besonders fragwürdig, dass eine Positionierung des Vereins bereits explizit unterhalb der Schwelle der strafrechtlichen Relevanz von Meinungsäußerungen eingefordert werden kann. Das erlaubt den Schluss, dass die Meinungshoheit künftig allein durch die Vertragspartner beansprucht wird, wodurch die Grenze des Sagbaren nicht mehr durch formelle Gesetze und ordentliche Gerichte, sondern durch örtliche Ordnungsbehörden definiert werden könnte.

Doch auch die Durchführung von gemeinsamen Vorbesprechungen zu Stadionverbotsfahren stellt aus unserer Sicht einen Rückschritt in Bezug auf die Vergabepraxis von Stadionverboten dar. Lange Zeit erfolgte die Aussprache eines solchen Verbots ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer vorherigen Anhörung des Betroffen, wodurch Stadionverbote jahrelang in der Kritik von Fanszenen und Fanverbänden standen. Erfreulicherweise haben sich in der jüngeren Vergangenheit allerdings an vielen Standorten Verfahren etabliert, die etwa ein Anhörungsrecht des Betroffenen oder eine Einbeziehung von Sozialpädagogen vorsehen und die Verhängung eines solchen Stadionverbotes somit an höhere Hürden knüpfen. Statt diesen Weg also konsequent weiterzuführen und auszubauen, stellt die Kooperationsvereinbarung leider auch in diesem Punkt einen Rückschritt dar. So wird der Polizei hier ein weitreichendes Mitspracherecht eingeräumt, wobei sie keinen Hehl daraus macht, zeitnah und konsequent ausgesprochene Stadionverbote als legitimes Mittel zur Gefahrenabwehr anzusehen und sie mit anderen polizeilichen Maßnahmen verzahnen zu wollen. Es ist daher zu befürchten, dass die Vergabe von Stadionverboten zukünftig wieder seltener dem Ultima Ratio-Prinzip unterliegen wird.

Darüber hinaus empfinden wir auch die Forcierung einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit und die Schaffung „neuraligischer Punkte“ innerhalb der Stadien als problematisch. Statt die Praktiken der Polizei angesichts wiederkehrender Konflikte mit Anhängern kritisch zu begleiten oder gar auf den Prüfstand zu stellen, fördern die Vereine stattdessen eine Verschiebung des Diskurses zu Gunsten der Polizei, die sich in der Öffentlichkeit zuletzt immer häufiger für ihre Maßnahmen rechtfertigen musste. Dazu zählt auch der zweifelhafte Austausch von Informationen über Fußballfans, der bisweilen zwar immer häufiger Datenschutzbeauftragte und Verwaltungsgerichte beschäftigt, aber trotzdem durch die „Stadionallianzen“ ausgebaut werden soll.

Wir fordern die beteiligten Vereine in aller Dringlichkeit auf, den Sinn und Zweck des Schulterschlusses mit dem Innenministerium zu hinterfragen und die Ausgestaltung der „Stadionallianzen“ mindestens grundlegend zu überarbeiten. Dabei ist in unseren Augen selbsterklärend, dass eine weitreichende Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden nicht ohne die vorherige Beteiligung von Fanorganisationen, Fanprojekten und anderen etablierten Institutionen erfolgen kann. Die beteiligten Vereine sollten nicht außer Acht lassen, dass sie gerade in diesen Tagen eine große Verantwortung für ihre aktiven Fans tragen. Wir erwarten daher, dass sie sich nicht zum politischen Spielball des Innenministers machen lassen und dabei mitwirken, die Rechte von Fans in und um die Stadien weiter einzuschränken.

Fanhilfe Dortmund

Fanhilfe Fortuna

Fanhilfe Münster

Fanhilfe Mönchengladbach

Kölsche Klüngel

Kurvenhilfe Leverkusen

Repressionsfonds Nordkurve

 

Fanhilfen kritisieren Beschlussvorlage für Innenministerkonferenz

Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen werden (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fussball-pyrotechnik-innenminister-fahrerlaubnis-entziehung-landfriedensbruch-stadion-stoerer/?r=rss).

Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen.

Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd, unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als vermeintlich „durchgreifender“ Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen.

Die Erfahrung der Fanhilfen zeigt, dass die bereits existierenden Gesetze und weitgehenden Strafverfolgungsmöglichkeiten bei Fußballfans im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen bis zum letzten ausgereizt werden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird von Polizei und anderen Behörden oftmals kaum bis gar nicht beachtet. Ohne jemals einer Straftat schuldig gesprochen worden zu sein, mit einem bereits bei Zustellung Gebühren verursachenden Betretungsverbotsbescheid bedacht zu werden, ist Zeugnis dessen genug. Ähnliches gilt für die Speicherung in illegalen Polizeidateien, ohne darüber auch nur ansatzweise informiert zu werden. Was an Fußballfans aus Sicht der Sicherheitsbehörden „erfolgreich“ getestet wurde, trifft später auch alle anderen. Inwieweit der Entzug der Fahrerlaubnis beispielsweise zu sichereren Fußballspielen beitragen soll, bzw. dass umgekehrt eine Person, die im Stadion auffällig wird, gleichzeitig nicht fahrtüchtig sein soll, bedarf ebenso mindestens einer Erklärung.

Aus Sicht der Fanhilfen handelt es sich hierbei schlichtweg um Populismus und das auf Kosten von Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen.
Bezüglich Pyrotechnik von einer gesellschaftlichen Missbilligung und dem Ausdruck zu verleihen in einer solchen Totalität zu sprechen, erscheint überdies mindestens anmaßend in Anbetracht sicherlich durchaus abweichender Meinungen bei nicht wenigen Menschen, die tatsächlich die Fußballstadien der Republik besuchen. Nicht nur als Fußballfan, sondern auch als gemeiner Steuerzahler fragt man sich doch eingängig, ob es nicht wichtigere Themen auf einer Innenministerkonferenz zu besprechen gibt, die die Gesellschaft in der Tat derlei missbilligt.

Insbesondere im Hinblick auf negative Beispiele in eben jenen Strafverfolgungsbehörden in der jüngsten Vergangenheit sowie eine mangelnde transparente Fehlerkultur und die daraus resultierenden Folgen.

Fanhilfe Fortuna kritisiert Öffentlichkeitsfahndung

Im Zusammenhang mit Vorfällen am Duisburger Hauptbahnhof nach dem Auswärtsspiel von Fortuna Düsseldorf bei Borussia Dortmund am 11. Mai, wurde am Donnerstagnachmittag eine Öffentlichkeitsfahndung gegen fünf Fans angeordnet. Die Fanhilfe Fortuna kritisiert ausdrücklich diese Maßnahme. Das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung unterliegt hohen Schranken, aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Gesuchten. Üblicherweise wird nur dann die Foto-Fahndung eingesetzt, wenn ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit vorherrscht oder ein dringender Tatverdacht (bei schweren oder schwersten Straftaten) vorliegt. Es ist zumindest zweifelhaft, ob dies im besagten Fall zutrifft. Darüber hinaus wird bei der Fahndung nicht die zwingende Unterscheidung zwischen Beschuldigten und Zeugen aufgeführt, die in Anbetracht des Tatvorwurfs angezeigt wäre (§132 StPO, Abs. 2).

Insbesondere beim Fußball fungiert die Maßnahme aber als Druckmittel, das mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das Leben der Gesuchten verbunden ist. Die Unschuldsvermutung wird dabei der Vorverurteilung durch einen öffentlichen Pranger geopfert. Leider wissen wir aus der Vergangenheit in Düsseldorf und darüber hinaus, dass häufig Personen von der Maßnahme betroffen sind, die sich im Nachgang als unschuldig herausstellen. Für die Betroffen bleibt allerdings die öffentliche Stigmatisierung bestehen.

Unsere Kritik gilt nicht der Aufklärung von Straftaten, doch wir beobachten mit Besorgnis, dass vermehrt auf das Mittel der Öffentlichkeitsfahndung gesetzt wird. Dabei werden insbesondere im Fußball-Umfeld immense Ressourcen für die Beobachtung von Fußballfans durch „szenekundige Beamte“ investiert.

Wir raten allen Betroffenen sofort anwaltliche Unterstützung aufzusuchen!

Gründungsversammlung

Liebe Fortuna-Fans,

getreu dem Motto „was lange währt wird endlich gut“ laden die Initiatoren der „Fanhilfe Fortuna“ hiermit herzlich zur Gründungsversammlung der „Fanhilfe Fortuna“ ein!

Dazu willkommen ist jeder Fortuna-Fan, der Teil der Solidargemeinschaft für die Fortuna-Familie sein möchte.

Datum: 18. September 2019
Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: Haus der Jugend, Lacombletstraße 10, 40239 Düsseldorf

Neben wichtigen Wahlen wird über Vorhaben für die laufende Saison berichtet und in offener Runde über aktuelle Themen diskutiert. Jeder Anwesende kann seine Ideen vortragen!

Seid dabei, bringt Euch ein! Denn nur Gemeinsam kann viel bewegt werden.

Start der Fanhilfe

Ciao Fortuna-Fans!

Wie einige von Euch bereits mitbekommen haben, wird auch bei uns in Düsseldorf zeitnah eine Fanhilfe ins Leben gerufen. In Zeiten, in denen Polizeiwillkür und die Drangsalierung von Fußball-Fans stetig zunehmen, ist dies ein längst überfälliger und notwendiger Schritt. Die wichtigsten Informationen könnt Ihr diesem Flyer schon einmal entnehmen:

Ziel der Fanhilfe?

Gründung einer eigenen, autonomen Fanhilfe Düsseldorf; Start voraussichtlich zu Beginn der Saison 2019/2020

Inhalte der Fanhilfe?

(Juristische) Beratung und (finanzielle) Unterstützung von Fortuna-Fans, die im Zusammenhang mit F95-Spielen/sonst mit unmittelbarem F95-Bezug Probleme mit Polizei/Justiz bekommen (haben), v.a:
– Finanzierung von Akteneinsicht bei Strafverfahren
– Vermittlung an Rechtsanwälte „des Vertrauens“ (Fananwälte)
– Finanzielle Unterstützung bei geeigneten Strafverfahren und/oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren (z.B. Betretungsverbote, Meldeauflagen etc.)
– KEINE ÜBERNAHME VON GELDSTRAFEN!
– Unterstützung bei Anhörung; Bemühung um ein faires Verfahren
– Unterstützung bei Vereinsausschlussverfahren
– Wiedererlangung der Dauerkarte bei Entzug
– Öffentlichkeitsarbeit

Organisation der Fanhilfe?

Jeder Fortuna-Fan kann Mitglied werden
– Infostand und Notfalltelefon am Spieltag