Nein zum neuen Versammlungsgesetz

Hallo Fortuna Fans,

es ist noch nicht absehbar, wann wir endlich wieder wie gewohnt unsere Fortuna – lautstark und euphorisch – im Stadion unterstützen können. Doch schon jetzt müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass uns für diese Zeit Steine in den Weg gelegt werden. So plant die NRW-Landesregierung noch in diesem Sommer ein neues Versammlungsgesetz zu verabschieden.

Das Versammlungsgesetz regelt hauptsächlich den Ablauf von Demonstrationen und scheint für uns auf den ersten Blick nicht relevant zu sein. Doch auf den zweiten Blick müssen wir feststellen, dass auch unser Fanmarsch zum Stadion und die gemeinsame An- oder Abreise zu Fußballspielen in der Vergangenheit als „Veranstaltung unter freiem Himmel“ gewertet wurden und somit unter das Versammlungsgesetz fallen. Wir sind also gezwungen einmal genauer hinzuschauen. Deshalb hat sich in den letzten Monaten die „AG Versammlungsgesetz“ aus unterschiedlichen Fans von Fortuna zusammengefunden, um zu geplanten Einschränkungen Stellung zu beziehen! Denn konkret stellt sich für uns das Problem dar, dass viele der Erneuerungen und Verschärfungen auch bei Fußballspielen gegen uns Fans angewendet werden können, weshalb wir im Folgenden auf einige für uns besonders relevante Punkte eingehen:

 

  1. Militanzverbot

Mit dem Militanzverbot enthält das neue Versammlungsgesetz einen Paragrafen, der Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild einer Versammlung nehmen soll. Die Teilnahme an einer Versammlung, welche in „uniformähnlichen Kleidungsstücken“ oder „in vergleichbarer Weise Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt“ soll zukünftig verboten sein.

Konkret könnte dies bedeuten, dass beispielsweise die Teilnahme am Fanmarsch inklusive einheitlicher Mottoshirts demnächst verboten ist. Denn als „uniformähnliche Kleidungsstücke“ kann eine farbliche einheitliche Kleidung durchaus verstanden werden. Das Innenministerium hat bereits zugegeben, dass durch die Verschärfung beispielsweise der „Schwarze Block“ oder auch die weißen Maleranzüge von „Ende Gelände“ verhindert werden sollen. Sicherlich wurde das Militanzverbot in erster Linie nicht für Fußballfans formuliert, jedoch wissen wir aus der Vergangenheit nur zu gut, dass der Polizei jegliche Mittel willkommen sind, um uns als Fans zu schikanieren. Müssen wir demnächst aufpassen nicht unter das Versammlungsgesetz zu fallen, wenn wir gemeinsam in den Vereinsfarben zum Stadion gehen? Leider hat uns die Vergangenheit immer wieder vor Auge geführt, dass wir mit jeder Absurdität rechnen müssen.

  1. Videoüberwachung

Bisher war es der Polizei nicht erlaubt, friedliche Versammlungen anlasslos zu filmen. Dies könnte sich mit dem neuen Versammlungsgesetz ändern. Zukünftig darf die Polizei „Übersichtsaufnahmen von öffentlichen Versammlungen“ anfertigen, wenn dies aufgrund „der Größe und Unübersichtlichkeit“ zur „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ notwendig erscheint. Wann eine Versammlung zu groß und unübersichtlich ist, wird in dem Gesetzesentwurf nicht näher erläutert. Da Drohnen bereits zur Ausstattung der Polizei in NRW gehören, ist es gut möglich, dass diese demnächst auch bei Fußballspielen eingesetzt werden.

  1. Gefährderansprache

Untersagung der Teilnahme und Ausschluss von Personen „Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person“ gegen Verbote wie das Vermummungsverbot oder das Militanzverbot „verstoßen wird“, darf die Polizei in Zukunft Gefährderansprachen durchführen. Außerdem kann sie Personen bereits im Vorfeld die Teilnahme an einer Versammlung verbieten, wenn es „erkennbare Umstände“ gibt, dass durch die Teilnahme eine „unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht“. Nach Stadionverboten und Betretungsverboten gibt es demnächst also noch ein weiteres Instrument für die Polizei, um uns den Spieltag zu versauen.

  1. Kontrollstellen

Als müssten wir uns nicht schon Spieltag für Spieltag oft genug von schlechten Ordnungsdiensten durchsuchen lassen, kommen wir demnächst vielleicht auch noch in den Genuss, uns in einer polizeilichen Kontrollstelle abtasten zu lassen. Diese dürfen aufgebaut werden, um u.a. Verstöße gegen das Vermummungsverbot zu verhindern. Wir wollen hier nicht das gewohnte „Kosten“-Argument spielen, aber bereits jetzt können wir uns vorstellen, wie die Polizeigewerkschaft über fehlendes Personal und Überstunden stöhnt.

  1. Formale Hürden

Sogar die Anmeldung einer Versammlung wird zukünftig erschwert, sollte das neue Versammlungsgesetz eingeführt werden. Bereits 48 Stunden vor Beginn einer Versammlung muss diese schriftlich bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Zwar sind Spontanversammlungen weiterhin möglich, jedoch müssen auch diese „spätestens mit der Bekanntgabe“ angemeldet werden. Des Weiteren kann die Polizei sogar Namenslisten der eingesetzten Ordner*innen einfordern. Ob formale Hürden auch für einen Fanmarsch gilt, bleibt abzuwarten, würde uns aber erneut nicht überraschen.

 

Wir könnten hier noch weitere Punkte aufzählen, die wir für kritikwürdig halten. Die genannten Punkte reichen jedoch bereits aus, um den Ernst der Lage zu beschreiben. Im Gesamtpaket wirkt der Gesetzesentwurf auf uns eher wie ein Anti-Versammlungsgesetz, das uns als Fußballfans weiter einschränkt. Bereits 2018 haben wir uns, gemeinsam mit anderen Fanszenen und unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen, gegen die Einführung des neuen Polizeigesetzes positioniert. Mit dem neuen Versammlungsgesetz wird die „Law & Order“ Politik nun fortgesetzt. Und wir müssen wieder aktiv werden!

Freiheit stirbt mit Sicherheit!

AG Versammlungsgesetz – Fanszene Fortuna Düsseldorf

Erreichbarkeit

Per E-Mail, bei Heimspielen am Fanhilfestand hinter Block 42 sowie bei Auswärtsspielen über die bekannten Personen und das Fanprojekt.

Spendenkonto

Begünstigter: Maximilian Pesch – Fanhilfe Fortuna
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Institut: APO BANK

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