9. Februar 2024

    Beim (Pokal)Heimspiel des FC St. Pauli gegen Fortuna Düsseldorf filmte die Polizei durchgängig und anlasslos die Fans im Gästebereich ab. Wir als Fanhilfen lehnen diese polizeiliche Praxis ab! Der Generalverdacht gegenüber Fans und die Beeinträchtigung ihrer Grundrechte sind unverhältnismäßig und unangemessen! Es gilt, die anlasslose polizeiliche Überwachung von Fußballfans zu beenden - egal ob im Heim- oder Gästebereich, egal ob zu Hause oder auswärts - Videoüberwachung stoppen! Braun-Weisse Hilfe | Fanhilfe Fortuna
    29. April 2022

    Liebe Fortuna-Fans, kaum sechs Wochen ist es her, als die Landesregierung die Corona-Maßnahmen so weit lockerte, dass ein Stadionbesuch nahezu zu Vor-Corona-Bedingungen wieder möglich ist. Dies motiviert auch viele Fortuna-Fans wieder ins Stadion zu kommen und die Mannschaft zu unterstützen. Leider mussten wir feststellen, dass auch das Verhalten seitens der Polizei in ein altbekanntes Muster zurückfällt. So scheint die Einsatzleitung eine grundlose Null-Toleranz-Politik zu fahren und fiel beim letzten Heimspiel durch überhartes Vorgehen gegenüber Fortuna-Fans auf. So sehr, dass dabei ein unbeteiligter Mann während einer „Maßnahme“ überrannt wurde und sich nachhaltig verletzte. Wir rufen Euch daher auf, beim letzten Heimspiel gegen Darmstadt umsichtig zu sein und aufmerksam zu bleiben, sollte es zu ähnlichen Vorfällen kommen. Sollte Euch etwas auffallen oder ihr selbst in solch eine Situation geraten, wendet Euch an uns und holt Euch Unterstützung. Wir sind für Euch da! Ihr erreicht uns unter: fanhilfe-fortuna@posteo.de oder am Fanstand hinter Block 42 am Spieltag Fanhilfe Fortuna
    1. Juli 2021

    Die Geschehnisse des 26. Juni 2021 in Düsseldorf anlässlich der Demonstration gegen die Einführung eines Versammlungsgesetzes in NRW, bei der auch zahlreiche Mitglieder der Fanhilfe Fortuna anwesend waren, lassen uns keine andere Möglichkeit, als deutlich Stellung zu beziehen und das massive Fehlverhalten der Polizei gegenüber den Demonstrierenden aufs Schärfste zu verurteilen! Willkürliche Polizeigewalt bei Fußballspielen oder auch Demonstrationen, an denen vornehmlich Personen aus dem linken Spektrum und/oder der aktiven Fußballfanszene teilnehmen, ist leider nichts Neues und ein bereits bekanntes Problem. Dass die Zugriffsmaßnahmen bei dieser Demonstration allerdings derart niedrigschwellig erfolgten, verwundert doch schon sehr. Die Polizei rechtfertigt ihre Gewaltausübung mit dem Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Ein fast schon grotesker, aber gleichzeitig lächerlich anmutender Versuch, wurde doch die Maskenpflicht durch die Demonstrierenden im Wesentlichen diszipliniert eingehalten. Selbst Mütze und Sonnenbrille sind an einem warmen, sonnigen Junitag nichts Ungewöhnliches, wenn man sich stundenlang durch die Stadt bewegt. Verglichen mit dem Grad des Gewährenlassens bei Demonstrationen und Versammlungen gegen die behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie, bei dem Rechtsradikale und Querdenker nahezu unbekümmert flanieren konnten, wirkte das Handeln der Beamten vergangenen Samstag umso absurder. Nun wurde der Öffentlichkeit wie auf dem Tablett präsentiert, was eben der Kern der Kritik der Gegner des Versammlungsgesetzes NRW ist: Es hat sich gezeigt, dass „mehr Eingriffskompetenz“ nicht gleich „mehr Sicherheit und/oder Ordnung“ bedeutet. Damit dieses Missverständnis in den medialen und politischen Fokus gelangt, musste erst ein Journalist – dem wir an dieser Stelle unsere Solidarität aussprechen und beste Genesungswünsche übermitteln – die Härte des Polizeiknüppels („Einsatzmehrzweckstock“, § 58 Abs. 4 Var. 1 PolG NRW) spüren. Ein absolut unhaltbarer und in seiner Dramatik kaum zu unterschätzender Vorgang. Des Weiteren wurden neben dem Pressevertreter unzählige Teilnehmende des gesamten Zuges ebenfalls verletzt und stundenlang in willkürlichem Gewahrsam festgehalten. Jeglicher Zugang zu Sanitäts- und Rechtshilfe wurde diesen zudem verwehrt und grundlegende Bedürfnisse wie z.B. Wasser und Nahrung ausgeschlagen. Unverständlich sind aus unserer Sicht auch die Übergriffe auf die anwesenden Fortuna-Fans, von denen keinerlei Provokationen ausgingen. Aber worum geht es eigentlich? Schaffte die schwarz-gelbe Landesregierung als erste Amtshandlung in ihrer polizeifreundlichen Legislaturperiode die Kennzeichnungspflicht für Beamte ab, folgte schon bald die Erneuerung des Polizeigesetzes NRW. Mit einem möglichen Versammlungsgesetz NRW könnte ein negativer Höhepunkt erreicht sein. So soll nun also eine Sicherheitsbehörde mit derart verkrusteten Strukturen (weiter) ermächtigt werden, frühzeitig und großzügiger bei Versammlungen einschreiten zu können, soweit vermeintliche Gefahrenherde aufkommen? Trugschluss! Vielen Polizeibeamten scheint es egal zu sein, ob ihr Verhalten von einer Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist oder nicht; sie legen im Schatten der Sturmhaube und kennungsfreien Einsatzmontur los. Und wenn Unbeteiligte in den Weg geraten, werden Verletzungen dieser anscheinend billigend in Kauf genommen. Kein Wunder letztlich, dass sich die Beamten zu immer ausufenderen Gewalttaten hinreißen lassen, von der regierenden Politik haben sie schließlich keine Konsequenzen zu erwarten. Haben die jüngst bekannten Vorfälle rechter Strukturen innerhalb der Behörde denn nicht ausgereicht, um zu erkennen, dass dieser Polizeiapparat gründlich überarbeitet und von neutraler Stelle überwacht werden muss? Und der rechtliche Maßstab? Die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsäußerungsfreiheit ist ein derart wertvolles freiheitliches Grundrecht, dass seine Beschneidung nur unter Wahrung hoher Hürden möglich sein darf. Die Freiheit journalistischer Betätigung darf in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung niemals durch ein diffuses Gefühl der Angst, man könne in die Knüppel- oder Schusslinie geraten, mittelbar unterbunden werden. Hieran muss sich jede polizeiliche Betätigung und jede gefahrenabwehrrechtliche Norm messen lassen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) scheint die Einführung eines Versammlungsgesetzes NRW als Prestigeprojekt zu verstehen. Aber ist ihm dieses „Porzellanstück“ seiner populistischen „law-and-order“-Politik es wert, allein zur Erhöhung seiner Chancen auf Wiederwahl von der nun neuen Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene Gebrauch zu machen und durch die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BF/BeSi) derart gewaltsam gegen einen kritischen, außerparlamentarischen Diskurs vorzugehen? Die Fanhilfe Fortuna steht jedenfalls solidarisch mit allen an diesem Tag Verletzten und Eingesperrten. Wir werden uns mit allen Beteiligten für eine Aufarbeitung der Geschehnisse einsetzen und den Fortgang der Entwicklungen genauestens im Auge behalten. Fanhilfe Fortuna
    12. Mai 2021

    Hallo Fortuna Fans, es ist noch nicht absehbar, wann wir endlich wieder wie gewohnt unsere Fortuna - lautstark und euphorisch - im Stadion unterstützen können. Doch schon jetzt müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass uns für diese Zeit Steine in den Weg gelegt werden. So plant die NRW-Landesregierung noch in diesem Sommer ein neues Versammlungsgesetz zu verabschieden. Das Versammlungsgesetz regelt hauptsächlich den Ablauf von Demonstrationen und scheint für uns auf den ersten Blick nicht relevant zu sein. Doch auf den zweiten Blick müssen wir feststellen, dass auch unser Fanmarsch zum Stadion und die gemeinsame An- oder Abreise zu Fußballspielen in der Vergangenheit als „Veranstaltung unter freiem Himmel“ gewertet wurden und somit unter das Versammlungsgesetz fallen. Wir sind also gezwungen einmal genauer hinzuschauen. Deshalb hat sich in den letzten Monaten die „AG Versammlungsgesetz“ aus unterschiedlichen Fans von Fortuna zusammengefunden, um zu geplanten Einschränkungen Stellung zu beziehen! Denn konkret stellt sich für uns das Problem dar, dass viele der Erneuerungen und Verschärfungen auch bei Fußballspielen gegen uns Fans angewendet werden können, weshalb wir im Folgenden auf einige für uns besonders relevante Punkte eingehen:  
    1. Militanzverbot
    Mit dem Militanzverbot enthält das neue Versammlungsgesetz einen Paragrafen, der Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild einer Versammlung nehmen soll. Die Teilnahme an einer Versammlung, welche in „uniformähnlichen Kleidungsstücken“ oder „in vergleichbarer Weise Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt“ soll zukünftig verboten sein. Konkret könnte dies bedeuten, dass beispielsweise die Teilnahme am Fanmarsch inklusive einheitlicher Mottoshirts demnächst verboten ist. Denn als „uniformähnliche Kleidungsstücke“ kann eine farbliche einheitliche Kleidung durchaus verstanden werden. Das Innenministerium hat bereits zugegeben, dass durch die Verschärfung beispielsweise der „Schwarze Block“ oder auch die weißen Maleranzüge von „Ende Gelände“ verhindert werden sollen. Sicherlich wurde das Militanzverbot in erster Linie nicht für Fußballfans formuliert, jedoch wissen wir aus der Vergangenheit nur zu gut, dass der Polizei jegliche Mittel willkommen sind, um uns als Fans zu schikanieren. Müssen wir demnächst aufpassen nicht unter das Versammlungsgesetz zu fallen, wenn wir gemeinsam in den Vereinsfarben zum Stadion gehen? Leider hat uns die Vergangenheit immer wieder vor Auge geführt, dass wir mit jeder Absurdität rechnen müssen.
    1. Videoüberwachung
    Bisher war es der Polizei nicht erlaubt, friedliche Versammlungen anlasslos zu filmen. Dies könnte sich mit dem neuen Versammlungsgesetz ändern. Zukünftig darf die Polizei „Übersichtsaufnahmen von öffentlichen Versammlungen“ anfertigen, wenn dies aufgrund „der Größe und Unübersichtlichkeit“ zur „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ notwendig erscheint. Wann eine Versammlung zu groß und unübersichtlich ist, wird in dem Gesetzesentwurf nicht näher erläutert. Da Drohnen bereits zur Ausstattung der Polizei in NRW gehören, ist es gut möglich, dass diese demnächst auch bei Fußballspielen eingesetzt werden.
    1. Gefährderansprache
    Untersagung der Teilnahme und Ausschluss von Personen „Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person“ gegen Verbote wie das Vermummungsverbot oder das Militanzverbot „verstoßen wird“, darf die Polizei in Zukunft Gefährderansprachen durchführen. Außerdem kann sie Personen bereits im Vorfeld die Teilnahme an einer Versammlung verbieten, wenn es „erkennbare Umstände“ gibt, dass durch die Teilnahme eine „unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht“. Nach Stadionverboten und Betretungsverboten gibt es demnächst also noch ein weiteres Instrument für die Polizei, um uns den Spieltag zu versauen.
    1. Kontrollstellen
    Als müssten wir uns nicht schon Spieltag für Spieltag oft genug von schlechten Ordnungsdiensten durchsuchen lassen, kommen wir demnächst vielleicht auch noch in den Genuss, uns in einer polizeilichen Kontrollstelle abtasten zu lassen. Diese dürfen aufgebaut werden, um u.a. Verstöße gegen das Vermummungsverbot zu verhindern. Wir wollen hier nicht das gewohnte "Kosten"-Argument spielen, aber bereits jetzt können wir uns vorstellen, wie die Polizeigewerkschaft über fehlendes Personal und Überstunden stöhnt.
    1. Formale Hürden
    Sogar die Anmeldung einer Versammlung wird zukünftig erschwert, sollte das neue Versammlungsgesetz eingeführt werden. Bereits 48 Stunden vor Beginn einer Versammlung muss diese schriftlich bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Zwar sind Spontanversammlungen weiterhin möglich, jedoch müssen auch diese „spätestens mit der Bekanntgabe“ angemeldet werden. Des Weiteren kann die Polizei sogar Namenslisten der eingesetzten Ordner*innen einfordern. Ob formale Hürden auch für einen Fanmarsch gilt, bleibt abzuwarten, würde uns aber erneut nicht überraschen.   Wir könnten hier noch weitere Punkte aufzählen, die wir für kritikwürdig halten. Die genannten Punkte reichen jedoch bereits aus, um den Ernst der Lage zu beschreiben. Im Gesamtpaket wirkt der Gesetzesentwurf auf uns eher wie ein Anti-Versammlungsgesetz, das uns als Fußballfans weiter einschränkt. Bereits 2018 haben wir uns, gemeinsam mit anderen Fanszenen und unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen, gegen die Einführung des neuen Polizeigesetzes positioniert. Mit dem neuen Versammlungsgesetz wird die „Law & Order“ Politik nun fortgesetzt. Und wir müssen wieder aktiv werden! Freiheit stirbt mit Sicherheit! AG Versammlungsgesetz – Fanszene Fortuna Düsseldorf
    5. Mai 2021

    Wenn jeder Fanmarsch strafbar wird – Fanhilfen NRW und LAG Fanprojekte kritisieren das geplante Versammlungsgesetz

    Mit großer Sorge nehmen wir, die Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (LAG), den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Versammlungsgesetzes zur Kenntnis, der am 6.5. im Innenausschuss beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der unbestimmte Wortlaut sowie die Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes auch auf schlichte An- und Abreisen bei Fußballspielen lassen uns befürchten, dass bald jeder noch so friedliche Fanmarsch zu Strafverfahren gegen Fußballfans führen wird. Fanmärsche sind elementarer Bestandteil der Fankultur. Sei es der einfache Gang vom Bahnhof zum Stadion bei einem Auswärtsspiel, ein organisierter Marsch durch die Stadt im Europapokal oder eine Demonstration mit fanpolitischem Inhalt – die Bilder von tausenden Fans, die durch die Straßen einer Stadt ziehen, sind jedem Sportbegeisterten vor Augen. Nicht selten sind die Fans dabei in einheitlichen (Vereins-) Farben oder in extra angefertigten Mottoartikeln unterwegs. Diese Bilder könnten bald der Vergangenheit angehören. Bereits heute ist das bestehende Versammlungsgesetz anwendbar auf Fußballfanmärsche aller Art und kann beispielsweise zu Ermittlungsverfahren führen, wenn Schals im Winter zu weit oben im Gesicht getragen werden – Stichwort ,,Vermummung‘‘. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung geht nun aber so weit, dass bereits auch nur die Teilnahme an einem Fanmarsch strafbar sein könnte, ohne, dass irgendeine konkrete Handlung vorgenommen wird. Im Zentrum unserer Kritik steht dabei der §18 VersG-E NRW, das sogenannte Militanzverbot. Demnach soll es zukünftig verboten sein ,,eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder sonstige öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel zu veranstalten, zu leiten oder an ihr teilzunehmen, wenn diese infolge des äußeren Erscheinungsbildes
    1. durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken
    2. durch ein paramilitärisches Auftreten oder
    3. in vergleichbarer Weise
    Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.‘‘ Die Formulierungen ,,in vergleichbarer Weise‘‘ und ,,Gewaltbereitschaft vermittelnd‘‘, bzw. ,,einschüchternd‘‘ sind dabei dermaßen offen formuliert, dass jeder Fanmarsch unter diese Begriffe gefasst werden könnte. Dass dies keine paranoide Befürchtung ist, zeigt die Tatsache, dass die Polizeibehörden schon in genau diese Überlegung eingestiegen zu sein scheinen. So findet sich in einer Sachverständigenstellungnahme der Hochschule der Polizei für den Innenausschuss beispielsweise der Passus, dass das Militanzverbot ein ,,durchaus bestehendes praktisches Bedürfnis z.B. bei Profi-Fußballspielen‘‘ (Prof. Dr. Norbert Ullrich) bediene. Darüber hinaus hegen wir aufgrund des unbestimmten Wortlauts starke Zweifel am verfassungsimmanenten Bestimmtheitsgrundsatz des Gesetzes.
    Aus dem für sich allein problematischen Militanzverbot ergibt sich darüber hinaus das Problem, dass ein vermehrter Einsatz polizeilicher Maßnahmen gegen Fußballfans zu befürchten ist. Nach §14 VersG-E NRW (Gefährderansprache, Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen) sollen zukünftig, sofern Annahmen vorliegen, dass eine Person gegen das Militanzverbot verstoßen wird, polizeilich präventive Maßnahmen (namentlich: Gefährderansprache, Teilnahmeuntersagung/-ausschluss, Meldeauflage) gegen diese Person ergriffen werden können. Im Klartext heißt das: Wenn jeder Fanmarsch potenziell unter das Militanzverbot fällt, dann kann auch jeden einzelnen Fan im Vorfeld eine solche polizeiliche Maßnahme bis hin zu einer Meldeauflage treffen. Der Willkür wird an dieser Stelle Tür und Tor geöffnet. Neben diesen Folgen des Militanzverbots hätte das neue Versammlungsgesetz noch weitere, teils erhebliche Auswirkungen auf Versammlungen von Fußballfans. Gemäß §16 VersG-E NRW (Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton) wären zukünftig, ab einer gewissen Größe, die bei Fußballspielen schnell erreicht sein wird, die permanente Überwachung von Fußballfanmärschen durch Drohnen zulässig, was eine neue Dimension der Überwachung und somit einen starken Eingriff in die Grundrechte der Fans darstellen würde. Darüber hinaus sehen wir die Versammlungsfreiheit durch die formalen Hürden, die das Gesetz für eine Versammlungsanmeldung vorsieht, zusätzlich eingeschränkt. Wir rufen die Landesregierung daher eindringlich dazu auf den geplanten Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zurückzunehmen und die Freiheit von Fußballfans, insbesondere in Bezug auf friedliche Fanmärsche, zu garantieren. Die Fankultur, die in Nordrhein- Westfalen an dutzenden Standorten und von auswärtigen Fans gelebt wird, darf nicht durch unnötige Repression unterdrückt werden.
    Fanhilfe Dortmund Fanhilfe Fortuna Fanhilfe Mönchengladbach Fanhilfe Münster Kölsche Klüngel Kurvenhilfe Leverkusen Repressionsfonds Nordkurve
    Landesarbeitsgemeinschaft der Fan Projekte NRW
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