14. September 2020

    Mit Verwunderung haben wir in der zurückliegenden Woche vernommen, dass sich die nordrhein-westfälischen Vertreter der ersten und zweiten Bundesliga sowie das Innenministerium des Landes NRW auf den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung geeinigt haben. Dabei sieht das elfseitige Papier, das am morgigen Montag (13.09.2020) von den beteiligten Vertragsparteien ratifiziert wird, die Einrichtung und Erhaltung sogenannter „Stadionallianzen“ vor, die ausgewählte Handlungsfelder des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) konkretisieren soll. Ziel der Vereinbarung sei, die „Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen nachhaltig zu erhöhen, der Entwicklung von Gewalt entschieden entgegen zu treten und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Akteure zu stärken“. Wir, ein Zusammenschluss von verschiedenen Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen, stehen dem Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung äußerst kritisch gegenüber, da sie den örtlichen Polizeibehörden unter dem Vorwand der vermeintlichen Sicherheit neue Handlungsräume eröffnet und eine verstärkte Kriminalisierung von Fußballfans erwarten lässt. Dabei sind einige Inhalte des Papiers aus unserer Sicht besonders problematisch, weswegen wir sie im Folgenden skizzieren möchten: So sieht ein wesentlicher Punkt des Papiers vor, dass die unterzeichnenden Vereine zu öffentlichen Distanzierungen gedrängt werden können, wenn im Rahmen eines Fußballspiels „diffamierende Meinungsäußerungen“ durch Fans zu sehen oder zu hören waren. Eine solche Distanzierung „von unerwünschten Verhaltensweisen“ würde dabei „die Werteorientierung“ des jeweiligen Vereines „stärken und eine ‚Legitimierung‘ solcher Verhaltensweisen durch Verharmlosung oder Duldung“ verhindern. Hierbei ist jedoch besonders fragwürdig, dass eine Positionierung des Vereins bereits explizit unterhalb der Schwelle der strafrechtlichen Relevanz von Meinungsäußerungen eingefordert werden kann. Das erlaubt den Schluss, dass die Meinungshoheit künftig allein durch die Vertragspartner beansprucht wird, wodurch die Grenze des Sagbaren nicht mehr durch formelle Gesetze und ordentliche Gerichte, sondern durch örtliche Ordnungsbehörden definiert werden könnte. Doch auch die Durchführung von gemeinsamen Vorbesprechungen zu Stadionverbotsfahren stellt aus unserer Sicht einen Rückschritt in Bezug auf die Vergabepraxis von Stadionverboten dar. Lange Zeit erfolgte die Aussprache eines solchen Verbots ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer vorherigen Anhörung des Betroffen, wodurch Stadionverbote jahrelang in der Kritik von Fanszenen und Fanverbänden standen. Erfreulicherweise haben sich in der jüngeren Vergangenheit allerdings an vielen Standorten Verfahren etabliert, die etwa ein Anhörungsrecht des Betroffenen oder eine Einbeziehung von Sozialpädagogen vorsehen und die Verhängung eines solchen Stadionverbotes somit an höhere Hürden knüpfen. Statt diesen Weg also konsequent weiterzuführen und auszubauen, stellt die Kooperationsvereinbarung leider auch in diesem Punkt einen Rückschritt dar. So wird der Polizei hier ein weitreichendes Mitspracherecht eingeräumt, wobei sie keinen Hehl daraus macht, zeitnah und konsequent ausgesprochene Stadionverbote als legitimes Mittel zur Gefahrenabwehr anzusehen und sie mit anderen polizeilichen Maßnahmen verzahnen zu wollen. Es ist daher zu befürchten, dass die Vergabe von Stadionverboten zukünftig wieder seltener dem Ultima Ratio-Prinzip unterliegen wird. Darüber hinaus empfinden wir auch die Forcierung einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit und die Schaffung „neuraligischer Punkte“ innerhalb der Stadien als problematisch. Statt die Praktiken der Polizei angesichts wiederkehrender Konflikte mit Anhängern kritisch zu begleiten oder gar auf den Prüfstand zu stellen, fördern die Vereine stattdessen eine Verschiebung des Diskurses zu Gunsten der Polizei, die sich in der Öffentlichkeit zuletzt immer häufiger für ihre Maßnahmen rechtfertigen musste. Dazu zählt auch der zweifelhafte Austausch von Informationen über Fußballfans, der bisweilen zwar immer häufiger Datenschutzbeauftragte und Verwaltungsgerichte beschäftigt, aber trotzdem durch die „Stadionallianzen“ ausgebaut werden soll. Wir fordern die beteiligten Vereine in aller Dringlichkeit auf, den Sinn und Zweck des Schulterschlusses mit dem Innenministerium zu hinterfragen und die Ausgestaltung der „Stadionallianzen“ mindestens grundlegend zu überarbeiten. Dabei ist in unseren Augen selbsterklärend, dass eine weitreichende Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden nicht ohne die vorherige Beteiligung von Fanorganisationen, Fanprojekten und anderen etablierten Institutionen erfolgen kann. Die beteiligten Vereine sollten nicht außer Acht lassen, dass sie gerade in diesen Tagen eine große Verantwortung für ihre aktiven Fans tragen. Wir erwarten daher, dass sie sich nicht zum politischen Spielball des Innenministers machen lassen und dabei mitwirken, die Rechte von Fans in und um die Stadien weiter einzuschränken. Fanhilfe Dortmund Fanhilfe Fortuna Fanhilfe Münster Fanhilfe Mönchengladbach Kölsche Klüngel Kurvenhilfe Leverkusen Repressionsfonds Nordkurve  
    25. November 2019

    Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen werden (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fussball-pyrotechnik-innenminister-fahrerlaubnis-entziehung-landfriedensbruch-stadion-stoerer/?r=rss). Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen. Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd, unverhältnismäßig und rechtswidrig. Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als vermeintlich "durchgreifender" Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen. Die Erfahrung der Fanhilfen zeigt, dass die bereits existierenden Gesetze und weitgehenden Strafverfolgungsmöglichkeiten bei Fußballfans im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen bis zum letzten ausgereizt werden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird von Polizei und anderen Behörden oftmals kaum bis gar nicht beachtet. Ohne jemals einer Straftat schuldig gesprochen worden zu sein, mit einem bereits bei Zustellung Gebühren verursachenden Betretungsverbotsbescheid bedacht zu werden, ist Zeugnis dessen genug. Ähnliches gilt für die Speicherung in illegalen Polizeidateien, ohne darüber auch nur ansatzweise informiert zu werden. Was an Fußballfans aus Sicht der Sicherheitsbehörden „erfolgreich“ getestet wurde, trifft später auch alle anderen. Inwieweit der Entzug der Fahrerlaubnis beispielsweise zu sichereren Fußballspielen beitragen soll, bzw. dass umgekehrt eine Person, die im Stadion auffällig wird, gleichzeitig nicht fahrtüchtig sein soll, bedarf ebenso mindestens einer Erklärung. Aus Sicht der Fanhilfen handelt es sich hierbei schlichtweg um Populismus und das auf Kosten von Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen. Bezüglich Pyrotechnik von einer gesellschaftlichen Missbilligung und dem Ausdruck zu verleihen in einer solchen Totalität zu sprechen, erscheint überdies mindestens anmaßend in Anbetracht sicherlich durchaus abweichender Meinungen bei nicht wenigen Menschen, die tatsächlich die Fußballstadien der Republik besuchen. Nicht nur als Fußballfan, sondern auch als gemeiner Steuerzahler fragt man sich doch eingängig, ob es nicht wichtigere Themen auf einer Innenministerkonferenz zu besprechen gibt, die die Gesellschaft in der Tat derlei missbilligt. Insbesondere im Hinblick auf negative Beispiele in eben jenen Strafverfolgungsbehörden in der jüngsten Vergangenheit sowie eine mangelnde transparente Fehlerkultur und die daraus resultierenden Folgen.
    31. Oktober 2019

    Im Zusammenhang mit Vorfällen am Duisburger Hauptbahnhof nach dem Auswärtsspiel von Fortuna Düsseldorf bei Borussia Dortmund am 11. Mai, wurde am Donnerstagnachmittag eine Öffentlichkeitsfahndung gegen fünf Fans angeordnet. Die Fanhilfe Fortuna kritisiert ausdrücklich diese Maßnahme. Das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung unterliegt hohen Schranken, aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Gesuchten. Üblicherweise wird nur dann die Foto-Fahndung eingesetzt, wenn ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit vorherrscht oder ein dringender Tatverdacht (bei schweren oder schwersten Straftaten) vorliegt. Es ist zumindest zweifelhaft, ob dies im besagten Fall zutrifft. Darüber hinaus wird bei der Fahndung nicht die zwingende Unterscheidung zwischen Beschuldigten und Zeugen aufgeführt, die in Anbetracht des Tatvorwurfs angezeigt wäre (§132 StPO, Abs. 2).

    Insbesondere beim Fußball fungiert die Maßnahme aber als Druckmittel, das mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das Leben der Gesuchten verbunden ist. Die Unschuldsvermutung wird dabei der Vorverurteilung durch einen öffentlichen Pranger geopfert. Leider wissen wir aus der Vergangenheit in Düsseldorf und darüber hinaus, dass häufig Personen von der Maßnahme betroffen sind, die sich im Nachgang als unschuldig herausstellen. Für die Betroffen bleibt allerdings die öffentliche Stigmatisierung bestehen.

    Unsere Kritik gilt nicht der Aufklärung von Straftaten, doch wir beobachten mit Besorgnis, dass vermehrt auf das Mittel der Öffentlichkeitsfahndung gesetzt wird. Dabei werden insbesondere im Fußball-Umfeld immense Ressourcen für die Beobachtung von Fußballfans durch „szenekundige Beamte“ investiert.

    Wir raten allen Betroffenen sofort anwaltliche Unterstützung aufzusuchen!

    11. September 2019

    Liebe Fortuna-Fans, getreu dem Motto „was lange währt wird endlich gut“ laden die Initiatoren der „Fanhilfe Fortuna“ hiermit herzlich zur Gründungsversammlung der „Fanhilfe Fortuna“ ein!
    Dazu willkommen ist jeder Fortuna-Fan, der Teil der Solidargemeinschaft für die Fortuna-Familie sein möchte. Datum: 18. September 2019 Uhrzeit: 19 Uhr Ort: Haus der Jugend, Lacombletstraße 10, 40239 Düsseldorf Neben wichtigen Wahlen wird über Vorhaben für die laufende Saison berichtet und in offener Runde über aktuelle Themen diskutiert. Jeder Anwesende kann seine Ideen vortragen! Seid dabei, bringt Euch ein! Denn nur Gemeinsam kann viel bewegt werden.
    11. September 2019

    Ciao Fortuna-Fans!

    Wie einige von Euch bereits mitbekommen haben, wird auch bei uns in Düsseldorf zeitnah eine Fanhilfe ins Leben gerufen. In Zeiten, in denen Polizeiwillkür und die Drangsalierung von Fußball-Fans stetig zunehmen, ist dies ein längst überfälliger und notwendiger Schritt. Die wichtigsten Informationen könnt Ihr diesem Flyer schon einmal entnehmen:

    Ziel der Fanhilfe? Gründung einer eigenen, autonomen Fanhilfe Düsseldorf; Start voraussichtlich zu Beginn der Saison 2019/2020 Inhalte der Fanhilfe? (Juristische) Beratung und (finanzielle) Unterstützung von Fortuna-Fans, die im Zusammenhang mit F95-Spielen/sonst mit unmittelbarem F95-Bezug Probleme mit Polizei/Justiz bekommen (haben), v.a: - Finanzierung von Akteneinsicht bei Strafverfahren - Vermittlung an Rechtsanwälte „des Vertrauens“ (Fananwälte) - Finanzielle Unterstützung bei geeigneten Strafverfahren und/oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren (z.B. Betretungsverbote, Meldeauflagen etc.) - KEINE ÜBERNAHME VON GELDSTRAFEN! - Unterstützung bei Anhörung; Bemühung um ein faires Verfahren - Unterstützung bei Vereinsausschlussverfahren - Wiedererlangung der Dauerkarte bei Entzug - Öffentlichkeitsarbeit Organisation der Fanhilfe? - Jeder Fortuna-Fan kann Mitglied werden - Infostand und Notfalltelefon am Spieltag
    mehr laden

    Es gibt keine weiteren Beiträge.

    Spendenkonto
    Begünstigter: Maximilian Pesch – Fanhilfe Fortuna
    IBAN lautet: DE68 3006 0601 0006 4230 50
    Institut: APO BANK
    Erreichbarkeit

    Per E-Mail, bei Heimspielen am Fanstand hinter Block 42 und bei Auswärtsspielen über das Fanprojekt.

    Erreichbarkeit

    Per E-Mail, bei Heimspielen am Fanstand hinter Block 42 und bei Auswärtsspielen über das Fanprojekt.

    Spendenkonto

    Begünstigter: Maximilian Pesch – Fanhilfe Fortuna
    IBAN: DE68300606010006423050
    Institut: APO BANK

    Copyright © Fanhilfe Fortuna – Impressum – Datenschutz